STOBBE | Notare in Hannover
Notarkosten

NOTARKOSTEN

Bundesweit einheitlich.
Unser Service macht den Unterschied.

Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)

Ein Notar übt ein öffentliches Amt aus. Entsprechend sind wir, wie auch jeder andere Notar, an die Kostenordnung (GNotKG) gebunden, welche die Gebühren gesetzlich festlegt. Ein Notar darf weder höhere noch geringere Gebühren erheben oder vereinbaren. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Art des Rechtsgeschäfts und nach dessen Gegenstandswert.

Auf Anfrage geben wir gern Auskunft darüber, welche Kosten bei Ihrem Vorhaben voraussichtlich entstehen werden. Unter anderem zu den Themen HauskaufVorsorgeGmbH-GründungTestament und Erbschein haben wir aus Gründen der Transparenz vereinfachte Kostenbeispiele gebildet.

Hinweis: Entwurfsgebühren

Bitte beachten Sie, dass auch dann Kosten entstehen, wenn Sie uns mit der Fertigung eines Entwurfs beauftragen, es in der Folge jedoch nicht zu einer Beurkundung kommt.

Weitergehende Informationen (externe Links) und weitere Berechnungsbeispiele finden Sie u.a. auf den Seiten der Bundesnotarkammer bzw. der Seite http://www.gnotkg.de/: