STOBBE | Notare in Hannover

Gründung von GmbH + UG (haftungsbeschränkt).
Anmeldungen zum Handelsregister.

GmbH-Gründung in Hannover:
Hinweise und Notarkosten

Bargründung – Sachgründung – Einbringung mit (Sach-)Agio

Als Notare in Hannover helfen wir Ihnen, eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) zu Gründen.

Die GmbH ist eine juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten. Für die Gründung ist ein Mindestkapital von 25.000 € erforderlich. Im Gegensatz dazu kann eine Unternehmergesellschaft (UG) mit deutlich weniger Kapital gegründet werden.

Gründung einer GmbH oder UG

Die Gründung erfolgt durch einen oder mehrere Gesellschafter, die mit ihren Einlagen am Stammkapital beteiligt sind. Gesellschafter haften grundsätzlich nicht persönlich, lediglich das Gesellschaftsvermögen haftet.

5 Schritte zur Bar-Gründung einer GmbH

  1. Klärung der Vorfragen: Wer wird Gesellschafter? Wie hoch ist das Stammkapital? Wie soll die Gesellschaft heißen?
  2. Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und Bestellung des ersten Geschäftsführers.
  3. Eröffnung eines Geschäftskontos: Einzahlung der Stammeinlagen durch die Gesellschafter.
  4. Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister durch den Geschäftsführer.
  5. Eintragung im Handelsregister: Die Gesellschaft ist offiziell gegründet und kann den Geschäftsbetrieb aufnehmen.

Online- Gründung

Es ist möglich, eine GmbH über eine Plattform der Bundesnotarkammer online via Videokonferenz zu gründen. Hier finden Sie einen Überblick über das Online-Verfahren, die Voraussetzungen, den Ablauf und die Kosten.

Kauf einer Vorratsgesellschaft

Wenn Sie schnell eine GmbH oder GmbH & Co. KG benötigen, könnte der Kauf einer Vorratsgesellschaft eine gute Alternative zur GmbH-Gründung sein.

Veränderungen bei der GmbH

Bei Änderungen in der GmbH, wie Neubestellung oder Abberufung von Geschäftsführern, Änderung der Geschäftsadresse oder Kapitalerhöhungen, kontaktieren Sie uns. Nutzen Sie auch unseren Fragebogen zu Veränderungen bei einer GmbH. Diese Anmeldungen können ebenfalls online beglaubigt werden.

A. GmbH – Gesellschaftsvertrag (Satzung)

Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll?

Gesellschaftsvertrag

Ein GmbH-Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden und bestimmte Mindestinhalte wie

  • Firmenname,
  • Unternehmenssitz,
  • Unternehmensgegenstand,
  • Stammkapital und Stammeinlagen enthalten.

GesellschafterversammlungNeben diesen Pflichtangaben gibt es weitere regelungswürdige Punkte, die Sie in den Blick nehmen sollten, wie zum Beispiel:

  • Geschäftsführung (Abweichung von der gesetzlichen Grundregel, § 35 II 1 GmbHG; Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB)
  • Zustimmungserfordernisse bei Verfügungen eines Gesellschafters über Geschäftsanteile (Vinkulierung),
  • Vererbung von Geschäftsanteilen,
  • Gewinnverteilung,
  • Ausscheiden eines Gesellschafters
  • Wettbewerbsklauseln.

Wir entwerfen gerne einen auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen zugeschnittenen Satzungstext.

Musterprotokoll

Für GmbHs oder UGs mit bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer kann das vereinfachte Verfahren mit dem sogenannten Musterprotokoll genutzt werden. Das Musterprotokoll kann nicht angepasst werden und enthält nur grundlegende Regelungen.

Dem Musterprotokoll sollte nur dann der Vorzug vor einem richtigen Gesellschaftsvertrag gegeben werden, wenn

  • bisher keine unternehmerische Tätigkeit erfolgt ist, es also noch kein Einzelunternehmen oder eine GbR gibt
  • die Gesellschaft mit nur einem Gesellschafter gegründet wird und
  • dieser auch Geschäftsführer werden soll oder
  • alle Beteiligten sich so sehr vertrauen, dass auf detaillierte Regelungen im Gesellschaftsvertrag verzichtet werden kann.

In allen anderen Fällen ist das Musterprotokoll für die Praxis eher unbrauchbar.

B. Geschäftsführer

Geschäftsführer eine GmbHEine GmbH wird nicht durch die Gesellschafter, sondern durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten. Der „Geschäftsführer“ ist das gesetzliche Organ der GmbH, das die Geschäfte der Gesellschaft führt und sie nach außen vertritt. Ohne Geschäftsführer ist die GmbH nicht handlungsfähig.

Geschäftsführer einer GmbH kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Er oder sie braucht nicht Gesellschafter zu sein (sog. Fremdgeschäftsführer).

Grundsätzlich muss der Geschäftsführer keine besonderen Qualifikationen erfüllen. Es gibt jedoch Ausnahmen bei Tätigkeiten, deren Ausübung an die Erteilung einer Erlaubnis oder Genehmigung geknüpft ist, z.B. bei Transportunternehmen und Personenbeförderungsunternehmen. Bei Handwerksbetrieben muss entweder der Geschäftsführer über die handwerksrechtlichen Voraussetzungen verfügen oder ein angestellter Betriebsleiter.

Die Bestellung des Geschäftsführers erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung. Der Beschluss wird i.d.R. beurkundet, wenn der Beschluss von dem Notar vorbereitet wird, auch wenn er grundsätzlich formlos gefasst werden könnte; es steht den Gründern frei – worauf ausdrücklich hingewiesen wird – aus Kostengründen, nach der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages  in eigener Regie eine erste Gesellschafterversammlung abzuhalten und den oder die Geschäftsführer zu bestellen. Die Bestellung sowie jede spätere Änderung in der Person des Geschäftsführers ist durch den Geschäftsführer zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

Existenzgründer aus Nicht-EU-Staaten sollten dringend prüfen, welche ausländerrechtlichen Regelungen vor der
Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit zu beachten sind; dies gilt insbesondere dann, wenn auch die Aufgabe als Geschäftsführer übernommen wird. Staatsangehörige aus Drittstaaten außerhalb der EU
benötigen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit grundsätzlich einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer
selbständigen Tätigkeit gemäß § 21 Aufenthaltsgesetz. (https://www.hannover.ihk.de/hauptnavigation/gruendungsicherung-nachfolge/existenzgruendung/gruendung-durch-auslaendische-staatsangehoerige-5181828).

C. Stammkapital

GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)?

Nach der Gründung, jedoch noch vor der Anmeldung zum Handelsregister, muss das Stammkapital der GmbH bereitgestellt werden.

Stammkapital einer GmbHMindeststammkapital: 25.000 €

Das Stammkapital der GmbH muss mindestens 25.000 € betragen. Die Stammeinlage kann als Bareinlage oder als Sacheinlage aufgebracht werden.

Halbeinzahlung: 12.500 €

Können Sie das Mindeststammkapital in Höhe von 25.000 € bei Gründung Ihrer GmbH nicht vollständig aufbringen, können Sie dennoch eine GmbH gründen und zum Handelsregister anmelden, wenn

  • auf jeden Geschäftsanteil mindestens ¼ des Nennbetrags eingezahlt ist und
  • der Gesamtbetrag der eingezahlten Geldeinlagen zuzüglich des Gesamtnennbetrags der Geschäftsanteile, für die Sacheinlagen zu leisten sind, die Hälfte des Mindeststammkapitals, also 12.500 € erreicht.

Stark vereinfacht gesagt: Bei einer reinen Bargründung (Geldeinlagen) müssen insgesamt mindestens 12.500 € liquide Barmittel vorhanden sein. Machen Sie von dieser Option der Halbeinzahlung Gebrauch, haften Sie für die Einzahlung der noch „fehlenden“ 12.500 € persönlich. Der Restbetrag wird fällig, sobald er von der Gesellschaft angefordert wird; dies geschieht spätestens im Fall der Insolvenz.

Sachgründung

Das Stammkapital muss jedoch nicht unbedingt in bar in die Gesellschaft eingezahlt werden. Sie können das Stammkapital oder einen Teil davon auch durch die Übertragung anderer Vermögensgegenstände an die Gesellschaft leisten (sog. Sachgründung durch Sacheinlagen). Als Sacheinlagen kommen alle Gegenstände in Betracht, die einen Geldwert haben, beispielsweise:

  • Patente, Marken, Lizenzen (immaterielle Vermögensgegenstände)
  • Pkw, Computer, Waren, Rohstoffe (bewegliche Sachen)
  • Grundstücke (unbewegliche Sachen)
  • Forderungen aus Lieferung und Leistung oder auch
  • ein gesamtes Unternehmen, z.B. eines Einzelkaufmanns als Sachgesamtheit.
Sachgründungsbericht

Die Gesellschafter muss bei einer Sachgründung in einem Sachgründungsbericht die Werthaltigkeit der Sacheinlagen dargestellt und belegt werden. Darin sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten, derzeitiger Marktpreis / Verkehrswert, Zustand und die Nutzungsmöglichkeiten für die Gesellschaft detailliert und nachprüfbar (Gutachten) erläutert werden. Einen solchen Sachgründungsbericht zu erstellen, kann aufwendig und kostenträchtig sein, weshalb die Sachgründung letztlich selten gewählt wird. Oftmals wird der einzubringende Gegenstand als sogenanntes corporatives Sachagio (Aufgeld) in die zu gründende GmbH eingebracht.

Kombinierte Bar- und Sachgründung

Bar- und Sachgründung können miteinander kombiniert werden.

Gefahr: Verschleierte Sachgründung

Kein Ausweg, sondern als verschleierte Sachgründung unzulässig ist es, zunächst eine Bargründung vorzunehmen und die GmbH sodann die Betriebsmittel, die eigentlich als Sachmittel in die GmbH hätten eingebracht werden sollen, von den Gesellschaftern abkaufen zu lassen. Das Stammkapital gilt dann nicht als geleistet und die Gesellschafter haften weiterhin für die Deckung der Stammeinlage. Von einer solchen Verfahrensweise ist dringend abzuraten.

Vollständiger Neustart oder „nur“ neue Rechtsform ?

Wichtig für die Entscheidung, ob der Weg einer Bar- oder einer Sachgründung oder eine ganz andere Gestaltung gewählt wird, ist, ob es das „Unternehmen“, welches die GmbH betreiben soll, bereits gibt.

Haben Sie nämlich bereits vor der formalen Gründung einer GmbH erste Gehversuche unternommen, also z. B. erste Verträge geschlossen, einen Computer gekauft, eine Domain, eine Marke oder sogar ein Patent registriert, existiert Ihr Unternehmen bereits – wenn auch nicht in der Form der GmbH/UG, sondern als Einzelunternehmen oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Würde nun einfach eine neue GmbH gegründet und mit dieser der Betrieb des Einzelunternehmers oder der GbR „irgendwie“ fortgeführt, wird das Finanzamt – spätestens bei der ersten Betriebsprüfung – darin eine Aufdeckung stiller Reserven des Einzelunternehmens oder der GbR sehen. Eine solche Aufdeckung stiller Reserven führt regelmäßig zu einer ungewollten und vermeidbaren Steuerbelastung.

Einbringung eines Einzelunternehmens oder einer GbR in die GmbH

Gibt es Ihr Unternehmen also bereits, muss das Ziel die steuerneutrale Einbringung des Einzelunternehmens oder der GbR in die zu gründende GmbH zu Buchwerten sein, sei es durch einen Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) oder durch eine andere Gestaltung. In jedem Fall ist die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater essenziell.

UG (haftungsbeschränkt): 1 €

Liegt Ihr Budget unterhalb von 12.500 €, können Sie statt einer vollwertigen GmbH eine Unternehmergesellschaft / UG (haftungsbeschränkt) gründen, welche eine Sonderform der GmbH darstellt. Eine UG kann schon ab 1 € Stammkapital gegründet werden und ist als Unternehmensform insbesondere für Gründer mit geringem Budget vorgesehen. Die UG ist darauf ausgerichtet, langfristig zu einer vollwertigen GmbH zu wachsen. Diesem Ziel dient die gesetzliche Pflicht zur Bildung von Rücklagen: Eine UG darf nicht ihren gesamten Jahresüberschuss an die Gesellschafter ausschütten, sondern höchstens 75 Prozent. Die restlichen 25 Prozent müssen in eine Rücklage eingestellt werden.

Können zumindest 12.500 €, also die Hälfte des Mindeststammkapitals ,aus der angesparten Rücklage und / oder durch weitere Bareinlage aufgebracht werden, kann durch eine sogenannte Kapitalerhöhung aus der UG eine GmBH werden.

D. Handelsregisteranmeldung

Die GmbH oder UG muss zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden. Dies erfolgt durch alle Geschäftsführer und wird notariell beglaubigt. Die Geschäftsführer müssen u.a. versichern, dass das Stammkapital vollständig eingezahlt wurde.

Ebenso ist eine Liste der Gesellschafter zu erstellen und beim Handelsregister einzureichen.

E. Notarkosten : Was kostet die Gründung einer GmbH ?

Notarkosten der Gründung einer GmbH mit 25.000 € Stammkapital

Vereinfachte Beispielberechnung* der Kosten einer GmbH-Gründung mit 25.000 € Stammkapital:

 Ein GesellschafterMehrere Gesellschafter
Entwurf und Beurkundung des Gesellschaftsvertrages125,00 €384,00 €
Geschäftsführerbestellung250,00 € 
Gesellschafterliste57,60 €96,00 €
Handelsregisteranmeldung**162,50 €162,50 €
Ausdrucke/Kopien/Scans (geschätzt)10,00 €10,00 €
Post- und Telekommunikation (pauschal)40,00 €40,00 €
Gesamt (netto)645,10 €692,50 €

 

Notarkosten der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) mit Musterprotokoll mit 5.000 € Stammkapital

Vergleichsberechnung* der Kosten der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) mit Musterprotokoll und einem Stammkapital bis 5000 Euro:

Ein GesellschafterMehrere Gesellschafter
Gründungsbeschluss (Musterprotokoll)60 €120 €
Handelsregisteranmeldung**107,50 €107,50 €
Ausdrucke/Kopien/Scans (geschätzt)5 €5 €
Post- und Telekommunikation (pauschal)21 €29 €
Gesamt (netto)193,50 €261,50 €

 Weitere Kosten, die zu berücksichtigen sind.

Hinzu kommen jeweils noch Gerichtskosten* sowie weitere Kosten wie z.B. Kosten für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger, IHK-Beiträge. Die Gründungskosten können unmittelbar dem Stammkapital entnommen werden, wenn die Satzung der Gesellschaft dies so vorsieht.

 

* Die Notar- und Gerichtskosten ergeben sich aus dem Gesetz und sind für den Notar zwingend. Er darf weder mehr noch weniger als die gesetzlichen Gebühren verlangen. Soweit hier eine vereinfachte Kostenaufstellung bereitgestellt wird, dient dies allein der ersten Information, über die zu erwartende Höhe der Kosten. Die tatsächliche Höhe ist immer vom Einzelfall abhängig.

** incl. der Betreuungsgebühri.H.v. 62,50 € für die Überwachung der Einzahlung des Stammkapitals. Diese Gebühr entfällt, wenn die Erklärung zur HR-Anmeldung erst nach Einzahlung des Stammkapitals, also in einem gesonderten Termin abgegeben wird.

F. Nach der Gründung

Gewerbeanmeldung – Transparenzregister – Bundesagentur für Arbeit – Unfallversicherungsträger

Nach der Gründung Ihrer GmbH kommen diverse zusätzliche Anzeige-, Mitteilungs- und Antragspflichten auf Sie zu.

Steuernummer beantragen

Direkt im Anschluss an die GmbH-Gründung müssen Sie eine Steuernummer beantragen, damit Sie Ihren steuerlichen Anzeigepflichten nachkommen und Rechnungen stellen können. Sie wird vom zuständigen Finanzamt vergeben. Beim Finanzamt erhalten Sie auch eine Umsatzsteuer-ID, die für Geschäfte außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU notwendig ist. Diese kann alternativ auch beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden.

Weitere Anzeige- und Meldepflichten

Die folgende Liste zeigt die zusätzlichen Meldepflichten, die bei der Gründung einer GmbH beachtet werden müssen:

Gewerbeanmeldung:

Die Gewerbeanmeldung ist erforderlich, um den Beginn einer gewerblichen Tätigkeit zu melden und eventuell notwendige Genehmigungen zu erhalten. In vielen Städten und Gemeinden ist es möglich, eine neue GmbH online anzumelden. In Niedersachsen finden Sie weiterführende Informationen auf der Serviceseite Niedersachsen: Gewerbeanmeldung.

Transparenzregister:

Alle GmbHs sind nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, sich beim Transparenzregister anzumelden, und dies sollte möglichst bald nach der Gründung geschehen.

Bundesagentur für Arbeit:

Beantragen Sie eine Betriebsnummer, um Mitarbeiter bei der Sozialversicherung anmelden zu können. Beachten Sie, dass auch Geschäftsführer angestellt sein können.

Unfallversicherungsträger:

Melden Sie den Beginn Ihres Unternehmens beim zuständigen Unfallversicherungsträger, meist Berufsgenossenschaften, an.

Sozialversicherung:

Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeitenden rechtzeitig bei der Sozialversicherung angemeldet werden.

Abhängig vom Unternehmensgegenstand können nach der GmbH-Gründung weitere Anmeldungen und Anträge erforderlich sein, wie beispielsweise die Eintragung in die Handwerksrolle.