Wer ist pflichtteilsberechtigt?
- Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
- Kinder (einschließlich adoptierter Kinder)
- Eltern des Erblassers, falls keine Kinder vorhanden sind
Wie wird der Pflichtteil berechnet?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in Geld ausgezahlt.
Beispiel:
Ein Vater hat zwei Kinder und setzt in seinem Testament nur eines als Alleinerben ein. Das andere Kind kann 25 % des Nachlasswerts als Pflichtteil verlangen.
Ein Vater hat zwei Kinder und setzt in seinem Testament nur eines als Alleinerben ein. Das andere Kind kann 25 % des Nachlasswerts als Pflichtteil verlangen.
Was bedeutet Pflichtteilsverzicht?
Beim Pflichtteilsverzicht verzichtet eine pflichtteilsberechtigte Person freiwillig auf ihren Anspruch, oft gegen eine Abfindung oder vorzeitige Zuwendung. Dieser Verzicht muss notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein.
Beispiel:
Eine Tochter erhält zu Lebzeiten von ihren Eltern eine Immobilie und verzichtet im Gegenzug notariell auf ihren Pflichtteil. Nach dem Tod der Eltern hat sie somit keinen weiteren Anspruch auf das Erbe.
Eine Tochter erhält zu Lebzeiten von ihren Eltern eine Immobilie und verzichtet im Gegenzug notariell auf ihren Pflichtteil. Nach dem Tod der Eltern hat sie somit keinen weiteren Anspruch auf das Erbe.
Wichtige Hinweise
Das Pflichtteilsrecht kann zu komplexen rechtlichen und finanziellen Fragestellungen führen. Eine frühzeitige Beratung durch einen Notar kann helfen, klare und faire Lösungen zu finden.