STOBBE | Notare in Hannover

Unterschriftsbeglaubigungen

Notarielle Unterschriftsbeglaubigung in Hannover

Sie benötigen eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch einen Notar in Hannover? Wir, die Notare der Kanzlei Stobbe, stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige zur notariellen Unterschriftsbeglaubigung, zu den Abläufen, den Kosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und zu unserer offenen Sprechstunde in unserer Kanzlei in Hannover.

Online-Formulare für Ihre Beglaubigung

Um Ihre Wartezeit zu verkürzen und die Bearbeitung vorzubereiten, bitten wir Sie, vor Ihrem Besuch unser Online-Formular zur Unterschriftsbeglaubigung auszufüllen. Geben Sie dabei bitte Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift exakt so an, wie sie in Ihrem Ausweis abgedruckt sind.

Bearbeitungsdauer:

Die beglaubigten Unterlagen können nicht immer sofort mitgenommen werden. Im Regelfall können Sie die Urkunde am frühen Nachmittag des nächsten Werktages abholen oder wir senden Ihnen das fertige Dokument mit der Post zu.

Wenn Sie die Urkunde sofort benötigen, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin und lassen sich ausdrücklich bestätigen, dass Sie die Urkunde sofort wieder mitnehmen wollen.

A. Voraussetzungen für die Beglaubigung

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Unterschrift in Anwesenheit des Notars: Die Unterschrift muss persönlich vor dem Notar geleistet oder anerkannt werden.

  • Dokumente mitbringen: Bitte bringen Sie das Dokument unterschriftsreif in ausgedruckter Form mit.

  • Sprachen: Wir beglaubigen Dokumente in deutscher oder englischer Sprache. Bei anderen Sprachen ist eine Übersetzung vorzulegen – oder es muss uns möglich sein, den Inhalt auf andere Weise plausibel nachvollziehen zu können.

  • Keine inhaltliche Prüfung: Wir prüfen nicht den Inhalt des Dokuments – es wird nur Ihre Unterschrift beglaubigt.

  • Sofortige Mitnahme: Die beglaubigten Unterlagen können nicht immer sofort mitgenommen werden. Wenn Sie die Urkunde sofort wieder mitnehmen wollen, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin, weisen Sie auf den Wunsch zur sofortigen Bearbeitung hin und lassen Sie sich bitte ausdrücklich bestätigen, dass wir die Urkunde sofort werden bearbeiten können.

B. Was ist eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung?

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung wird durch den Notar bestätigt, dass Sie ein Dokument eigenhändig unterschrieben oder die Unterschrift als Ihre anerkannt haben – und zwar in Anwesenheit des Notars. Eine inhaltliche Prüfung des Dokuments erfolgt nicht. Es wird ausschließlich die Echtheit Ihrer Unterschrift beurkundet.

C. Was kostet eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung?

Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Kosten sind damit bei jedem Notar in Deutschland identisch.

Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf durch den Notar:

Beispiel:

Bei einem Kaufvertrag hat sich eine Partei „vollmachtlos“ vertreten lassen; der Kaufpreis für die Immobilie beträgt 1.000.000 Euro. Der den Kaufvertrag beurkundende Notar hat der vollmachtlos vertretenen Partei eine Abschrift des Kaufvertrages zusammen mit einem Entwurf der sog. Nachgenehmigung zugeschickt und darum gebeten, dass sie ihre Unterschrift auf der Nachgenehmigung von einem Notar beglaubigen lässt. Der diese Unterschrift beglaubigende Notar beglaubigt nun lediglich die Unterschrift unter dieser Nachgenehmigung. Der Notar wird zudem beauftragt, die Nachgenehmigung nach Unterschriftsbeglaubigung an den den Kaufvertrag beurkundenden Notar zum Vollzug zu übersenden.

Geschäftswert für die Unterschriftsbeglaubigung: 500.000 Euro (=1/2 des Kaufpreises).

Notargebühr:
Beglaubigungsgebühr Gebühr 25100 KV GNotKG, 0,2-Gebühr, Höchstgebühr 70 Euro
Vollzug (Versand an Notarkollegen) Gebühr 22124 KV GNotKG, Festgebühr 20 Euro
zzgl. MwSt.

Wird das Dokument, das unterzeichnet werden soll, von dem Notar selbst entworfen oder aufgrund eines Auftrages geprüft (sog. Unterschriftsbeglaubigung mit Entwurf), finden andere Gebührentatbestände Anwendung je nachdem, um welches Rechtsgeschäft es sich handelt.