Wie funktioniert der gesetzliche Versorgungsausgleich?
Der gesetzliche Versorgungsausgleich ist ein Verfahren, das bei einer Scheidung durchgeführt wird, um die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften gerecht zwischen den Ehepartnern aufzuteilen. Dabei werden die Rentenansprüche, die beide Partner während der Ehe erworben haben, miteinander verglichen und ausgeglichen. Ziel ist es, dass beide Partner nach der Scheidung eine gleichwertige Altersversorgung erhalten. Der Versorgungsausgleich wird in der Regel vom Familiengericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens durchgeführt.
Möglichkeiten der Modifikation des gesetzlichen Versorgungsausgleichs
Dieser gesetzliche Mechanismus kann z.B. wie folgt an die Bedürfnisse der Eheleute durch einen vorsorgenden Ehevertrag angepasst werden:
- Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Ehepartner können vereinbaren, den Versorgungsausgleich vollständig auszuschließen. Dies kann sinnvoll sein, wenn beide Partner über ähnliche Rentenansprüche verfügen oder andere Vermögenswerte ausgleichen möchten.
- Modifikation der Berechnung: Es ist möglich, die Berechnung des Versorgungsausgleichs anzupassen. Beispielsweise können bestimmte Rentenansprüche ausgeschlossen oder anders bewertet werden.
- Kompensation durch andere Vermögenswerte: Anstatt Rentenansprüche auszugleichen, können Ehepartner vereinbaren, dass einer der Partner andere Vermögenswerte erhält, um den Versorgungsausgleich zu kompensieren.
Ausschluss oder Modifikation des Versorgungsausgleichs
Eheleute können den Versorgungsausgleich durch eine notarielle Vereinbarung ausschließen oder modifizieren (§ 7 VersAusglG i.V.m. § 1410 BGB). Solche Vereinbarungen unterliegen einer strengen gerichtlichen Kontrolle und dürfen keinen Ehepartner stark benachteiligen.
Soweit ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs vereinbart werden soll, ist es üblich, solche Zeiten auszunehmen, in denen einer der Eheleute zum Beispiel
- aus Gründen ehelicher Umstände (etwa der Betreuung gemeinsamer Kinder oder
- einem im Interesse eines Ehepartners liegenden, karrierebedingten Umzug der Familie) oder
- Krankheit
nicht (voll) berufstätig war und eigene Rentenanwartschaften erwerben konnte.
Modifikationen kommen auch dann in Betracht, wenn unterschiedliche Renten- bzw. Versorgungssysteme aufeinander treffen, etwa die beamtenrechtliche Versorgung und die Anwartschaften bei berufsständischen Versorgungswerken.
Rentenberatung
Eheleute sollten Rentenanwartschaften berechnen lassen und sich von den Versorgungsträgern beraten lassen, um Klarheit über ihre (künftigen) Ansprüche zu erhalten, bevor sie eine Vereinbarung zu dem Versorgungsausgleich schließen.