STOBBE | Notare in Hannover

Erbauseinandersetzung

Notarielle Erbauseinandersetzung:
Hinweise und Notarkosten

Realteilung, Abschichtung, Liquidation

Erbengemeinschaft auseinandersetzen

Die Erbauseinandersetzung ist ein zentraler Schritt nach dem Erbfall, wenn mehrere Personen – sogenannte Miterben – gemeinsam einen Nachlass geerbt haben. Als Notare in Hannover unterstützen wir Sie bei der einvernehmlichen und rechtssicheren Aufteilung des Nachlasses. Wir berate Sie umfassend zu allen Formen der Auseinandersetzung – einschließlich der Abschichtung, Realteilung, Auszahlung oder Veräußerung – und entwerfen die erforderlichen notariellen Verträge.

Wenn Sie vor einer Erbauseinandersetzung stehen oder sich frühzeitig über die Gestaltungsmöglichkeiten informieren möchten, stehen wir Ihnen als Notare in Hannover zur Seite. Nutzen Sie gern unser Online-Formular, um die notwendigen Informationen zusammenzutragen.

A. Was ist eine Erbauseinandersetzung?

Wenn mehrere Personen eine Erbengemeinschaft bilden, gehört ihnen der Nachlass gemeinschaftlich. Eine Erbauseinandersetzung ist der Vorgang, bei dem diese Gemeinschaft aufgelöst und der Nachlass unter den Miterben aufgeteilt wird. Ziel ist es, jedem Erben seinen Anteil am Erbe individuell zuzuweisen.

Ohne klare Regelung kann es zu langwierigen Streitigkeiten kommen – insbesondere bei Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen. Hier schafft der Notar durch neutrale Beratung und rechtssichere Gestaltung Klarheit.

B. Möglichkeiten der Erbauseinandersetzung

Es gibt verschiedene Wege, wie die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft gestaltet werden kann:

1. Einvernehmliche Aufteilung (Realteilung)

Die einfachste Lösung ist die einvernehmliche Aufteilung des Nachlasses, etwa durch die Zuweisung bestimmter Nachlassgegenstände an einzelne Erben. Dies ist oft bei kleineren Nachlässen möglich oder wenn sich die Erben gut verstehen. Ist z.B. eine Immobilie im Nachlass vorhanden, kann diese von der Erbengemeinschaft auf einen Erben gegen Auszahlung der anderen Erben übertragen werden.

2. Verkauf und Verteilung des Erlöses

Ist eine sachgerechte Teilung nicht möglich – z. B. bei Immobilien, die keiner der Erben übernehmen möchte – kann der Verkauf erfolgen. Der Erlös wird dann unter den Miterben aufgeteilt. Dies kann freiwillig oder im Streitfall auch durch eine Teilungsversteigerung geschehen.

3. Auszahlung eines Erben (Abschichtung)

Bei der sogenannten Abschichtung erklärt ein Miterbe den Verzicht auf seine Erbenstellung gegen eine Abfindung. Die Erbengemeinschaft verkleinert sich dadurch. Diese Methode ist besonders praktisch, wenn einzelne Erben kein Interesse an der Verwaltung oder Nutzung des Nachlasses haben, aber dennoch finanziell abgefunden werden möchten. Die Abschichtung bedarf in vielen Fällen einer notariellen Beurkundung.

4. Auseinandersetzungsvertrag

Ein zentraler Baustein ist der Erbauseinandersetzungsvertrag, der von einem Notar erstellt werden sollte. Darin wird die konkrete Aufteilung des Nachlasses geregelt – etwa wer welche Vermögenswerte erhält, wie Schulden übernommen werden oder ob Ausgleichszahlungen zu leisten sind. Dieser Vertrag schafft Rechtssicherheit und verhindert spätere Streitigkeiten.

C. Vorteile mit notarieller Begleitung

  • Formgerecht: Bestimmte Vereinbarungen, etwa zur Übertragung von Immobilien oder GmbH-Anteilen, ist die notarielle Form gesetzlich vorgeschrieben. Auch im Übrigen fördert die notarielle Form die Anerkennung durch z.B. Banken und anderen Dritten.
  • Rechtssicherheit: Notarielle Verträge sind rechtlich bindend und vermeiden spätere Auseinandersetzungen.

  • Objektivität: Als Notare sind wir zur Neutralität verpflichtet und achten auf faire Lösungen.

  • Maßgeschneiderte Gestaltung: Wir entwicklen individuelle Lösungen – sei es durch Abschichtung, Verwertung oder Realteilung.

  • Begleitung auch bei Streit: Selbst wenn die Erbengemeinschaft zerstritten ist, unterstützen wir bei der Entwicklung von tragfähigen Kompromissen.

FAQ

Antwort:
Sobald mehrere Miterben beteiligt sind und der Nachlass nicht ohne Weiteres teilbar ist – insbesondere bei Immobilien oder Unternehmen –, ist ein solcher Vertrag empfehlenswert und oft zwingend.

Antwort:

Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses und sind gem. den Vorgaben des Gerichts- und Notarkostengesetzes zu erheben. Die Kosten sind bei jedem Notar identisch.

Antwort:

Nach einer Erstberatung erarbeiten wir einen Vertragsentwurf. In einem gemeinsamen Termin klären wir offene Fragen und beurkunden schließlich den Erbauseinandersetzungsvertrag.

Antwort:

Kommt keine Einigung zustande, kann jeder Miterbe die sogenannte Auseinandersetzungsklage einreichen oder eine Teilungsversteigerung von Immobilien beantragen. Solche Maßnahmen sind oft mit hohen Kosten und familiären Spannungen verbunden. Als Notare können wir helfen, durch neutrale Beratung und Vertragsgestaltung eine einvernehmliche Lösung zu finden – oft bevor es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Antwort:
Eine notarielle Beurkundung ist immer dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn Immobilien, GmbH-Anteile oder andere grundbuchpflichtige Vermögenswerte zum Nachlass gehören und auf einen Erben oder einen Käufer übertragen werden sollen. Auch bei komplexeren Auseinandersetzungen oder Abschichtungen empfiehlt sich die notarielle Gestaltung zur Vermeidung rechtlicher Risiken.

Antwort:
Die Abschichtung erfolgt nach dem Erbfall: Ein Miterbe scheidet gegen Abfindung aus der Erbengemeinschaft aus. Der Erbverzicht hingegen wird zu Lebzeiten des Erblassers erklärt – und muss notariell beurkundet werden. Beide Instrumente haben unterschiedliche rechtliche Wirkungen.

Antwort:

Die Dauer hängt von der Komplexität des Nachlasses und der Einigkeit der Erben ab. Einfache Erbauseinandersetzungen können binnen weniger Wochen abgeschlossen sein. Bei streitigen Erbschaften oder umfangreichem Vermögen kann sich das Verfahren deutlich verlängern.

Antwort:
Ein Testament kann klare Vorgaben für die Auseinandersetzung enthalten – etwa wer bestimmte Nachlassgegenstände erhalten soll. Ist keine Testamentsvollstreckung angeordnet, müssen die Miterben die Vorgaben untereinander umsetzen. Auch hierbei ist die notarielle Beratung hilfreich, um das Testament korrekt und rechtssicher umzusetzen.

Antwort:

Mit einer Teilungsanordnung bestimmt der Erblasser, welche Erben welche Gegenstände erhalten sollen. Sie ersetzt nicht die Erbquoten, sondern ordnet lediglich die Verteilung an. Der Wertausgleich zwischen den Erben muss dann innerhalb der Auseinandersetzung geregelt werden – ggf. durch Ausgleichszahlungen.

Antwort:

Minderjährige Miterben sind grundsätzlich beteiligt, können aber nicht selbst über ihre Erbteile verfügen. Ihre Eltern oder ein gerichtlich bestellter Ergänzungspfleger vertreten sie. In bestimmten Fällen ist zusätzlich die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich. Der Notar prüft dies und sorgt für eine rechtlich einwandfreie Umsetzung.